Bewertungsanlässe

Bewertungsanlässe und Bemessungsgrundlagen

Erbe / Pflichtteil

Wenn es sich bei einem Erbe um eine Immobilie handelt, kann für die Ermittlung der Erbschaftssteuer oder den Wert des Erbteils ein Verkehrswertgutachten Aufschluss über den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Eintretens des Erbfalls geben.

Gerne schauen wir uns auch die Wertberechnung des Finanzamtes für die Berechnung der Erbschaftssteuer an und prüfen, ob mit einem Verkehrswertgutachten ein Nachweis über einen geringeren Wert geführt und die Steuerlast vermindert werden kann.

Der Pflichtteil des Erbes steht enterbte Ehegatten, Kinder und andere Erbberechtigten zu. Diese haben als Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf 50 Prozent ihres gesetzlichen Erbteils. In diesem Fall schafft ein Immobiliengutachten eine objektive Ermittlung des Wertes der Immobilien und damit eine faire Grundlage für die Ermittlung des Pflichtteils.

Schenkung

Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung aus dem Vermögen anderer. Im Zuge einer Nachlassplanung kann es sinnvoll sein, zu Lebzeiten sein Vermögen aufzuteilen.

Wenn es sich bei der Schenkung um eine Immobilie handelt, kann eine Verkehrswertgutachten den objektiven Marktwert der Immobilie ermitteln und die Basis sowohl für die Schenkungssteuer liefern als auch für einen innerfamiliären Ausgleich.

Gerne schauen wir uns auch die Wertberechnung des Finanzamtes für die Berechnung der Schenkungssteuer an und prüfen, ob mit einem Verkehrswertgutachten ein Nachweis über einen geringeren Wert geführt und die Steuerlast vermindert werden kann.

Scheidung / Zugewinnausgleich

Im Scheidungsfall gilt es unter anderem Immobilienvermögen zu bewerten um die Basis für eine Vermögensaufteilung oder den Zugewinnausgleich zu schaffen. Die Immobilie kann im Laufe der Zeit an Wert gewinnen oder verlieren. Für die Ermittlung des Zugewinnausgleichs gilt es, den Wert der Immobilie zu Beginn der Ehe sowie zum Ende der Ehe zu bestimmen und damit die Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs zu schaffen. Die Immobilienbewertung durch einen professionellen Gutachter schafft eine objektive Verhandlungsgrundlage für eine faire Aufteilung der Immobilienwerte.

Betriebsübergabe

Wenn im Rahmen einer Betriebsübergabe auch Unternehmensimmobilien übertragen werden sollen, schafft ein Immobiliengutachten Klarheit über den Wert der Immobilie. Wenn Sie Unternehmensimmobilien in Ihr Privatvermögen überführen möchten, hängt die Höhe der Steuerlast vom Verkehrswert der jeweiligen Immobilie ab.

Durch eine fundierte Immobilienbewertung gehen Sie sicher, nicht mehr Steuern zahlen zu müssen, als nötig.

Kauf / Verkauf

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, können wir Ihnen als professionelle Immobiliengutachter bei einem Besichtigungstermin eine objektive unabhängige Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie geben.

Offensichtliche Mängel sowie Rechte und Belastungen können den Wert einer Immobilie sehr deutlich beeinträchtigen. Dies recherchieren wir für Sie und berücksichtigen es in der Wertermittlung.

Sie haben die Wahl zwischen einer kostengünstigen mündlichen Einschätzung bis hin zu einem umfangreichen Verkehrswertgutachten.

Steuerliche Zwecke
(§198 BewG, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Restnutzungsdauergutachten, Kaufpreisaufteilung)

Mögliche Anlässe für Immobilienbewertungen sind die Wertermittlung für das Anlagevermögen einer Bilanz, die Bewertung der Immobilie für die steuerliche Abschreibung, die Aufteilung des Kaufpreises einer Immobilie in Gebäude und Bodenwert sowie die Festsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Die Immobilienbewertung des Finanzamtes erfolgt nach dem BewG und fällt durch ihr verallgemeinerndes Wertermittlungssystem oftmals zu Ungunsten der Steuerpflichtigen aus.

Gerne schauen wir uns die Wertberechnung des Finanzamtes für die Berechnung der Steuer an und prüfen, ob mit einem Verkehrswertgutachten ein Nachweis über einen geringeren Wert geführt und die Steuerlast vermindert werden kann.

Mietstreitigkeiten

Wenn kein qualifizierter Mietspiegel für ein Stadtgebiet vorhanden ist oder das zu bewertende Mietobjekt nicht durch einen Mietspiegel abgedeckt ist (z.B. Neubauobjekt, möblierte Objekte) empfiehlt sich ein Mietwertgutachten um die ortsübliche Miete zu ermitteln.

Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für einen nicht preisgebundenen Wohnraum ist unter anderem ein Mietwertgutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als Begründung möglich. In diesem Fall arbeiten wir mit öffentlich bestellten Sachverständigen zusammen.

Bewertung von Rechten & Lasten
(z.B. Nießbrauch, Wege-, Wohn-, Überbau- sowie Leitungsrecht)

Es gibt eine Vielzahl von Rechten und Lasten, die auf einem Grundstück liegen und den Wert einer Immobilie nicht unerheblich beeinflussen. Gerne berechnen wir den Wert der Grunddienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte, Überbaurechte, Fahrrechte, Leitungsrecht etc. sowie die daraus resultierende Wertminderung.

Auch der Wert von geplanten oder bereits vorhandenen Wohnrechten oder Nießbrauchrechten und die daraus resultierende Wertminderung wird durch uns sachverständig ermittelt.