Gutachtenarten

Das Gutachten beurteilt die Immobilie auf Basis normierter Wertermittlungsverfahren, Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften.

Dazu sind alle wertrelevanten Daten objektspezifisch zu betrachten und gegebenenfalls an das Bewertungsobjekt anzupassen.

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