Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den voraussichtlich erzielbaren Preis, der am Markt zu dem Zeitpunkt der Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Es beurteilt die Immobilie vollumfänglich nach bestimmten Wertkriterien, die auf objektiver Basis in einem normierten Wertermittlungsverfahren (Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren) bestimmt werden.
Ein Verkehrswertgutachten ist ein schriftliches Gutachten mit einem Umfang von rund 60- 100 Seiten das aus einem beschreibenden und einem bewertenden Teil besteht und außer der Berechnung des Wertes ausführliche Begründungen der Wertansätze enthält.
Dem schriftlichen Gutachten geht immer eine Ortsbesichtigung voraus. Diese Ortsbesichtigung dient unter anderem der Aufnahme des Zustandes der Immobilie, einer Fotodokumentation insbesondere von Mängeln und Besonderheiten die Einfluss auf den Wert haben. Weiterhin dient er der Übergabe von Unterlagen, die für die Wertermittlung benötigt werden.
Das Honorar für die Erstellung des Gutachtens ist vom Schwierigkeitsgrad, der Größe der Immobilie und dem Aufwand abhängig. Bei Marktwertgutachten ist zum Beispiel die Höhe des ermittelten Marktwertes für das zu erhebende Honorar maßgebend. Wir orientieren uns dabei an der Honorartabelle des Bundesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (BVS).
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