Die Aufteilung zwischen Gebäude- und Grundstückswert ist für die langfristige Gebäudeabschreibung relevant. Die Immobilienbewertung des Finanzamtes nutzt ein verallgemeinerndes Wertermittlungssystem, das oft zu Ungunsten der Steuerzahler ausfällt.
Als steuerpflichtiger haben Sie das Recht, die Immobilienbewertung des Finanzamtes zu prüfen und durch ein Sachverständigengutachten einen gegebenenfalls niedrigeren Wert nachzuweisen. Dazu empfiehlt sich ein Wertermittlungsgutachten eines zertifizierten Immobiliengutachters einzuholen, um die Voraussetzung für ein Verkehrswertgutachten zu erfüllen, die von der Finanzverwaltung in der Regel anerkannt werden.