Ein Restnutzungsdauergutachten dient dem Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer im Sinne des § 4 Abs 3 ImmowertV und in Anlehnung des Schreibens vom Bundesfinanzministerium vom 22.02.2023.
Im Zuge der Restnutzungsdauerbestimmung wird der Zustand des Gebäudes anhand seiner Elemente, die die Nutzungsdauer bestimmen, sowie der Wirtschaftlichkeit des Gebäudes dargelegt. Berücksichtigt werden dabei wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Gegebenheiten (z.B. das Gebäudeenergiegesetz) sowie der technische Verschleiß.
Unterlassene Instandhaltungen, durchgeführte Modernisierungen oder andere Gegebenheiten können die Restnutzungsdauer verlängern oder verkürzen. Dies gilt es im Rahmen des Gutachtens zu dokumentieren und auszuwerten und daraus eine angepasste Restnutzungsdauer zu ermitteln.